Die Jugendarbeit nimmt in unserem Verein satzungsgemäß
eine herausragende Stellung ein und stellt besondere
Anforderungen an den Verein, seine Jugendwarte, Betreuer
und Helfer.
Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
Bei allen Veranstaltungen nehmen wir die Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sehr ernst und setzen
diese Bestimmungen konsequent um.
Dies betrifft insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum
Umgang mit Alkohol für alle Jugendlichen unter 16 Jahren
sowie von Tabakerzeugnissen, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und branntweinhaltigen Spirituosen für alle Personen unter 18 Jahren. Die Jugendwarte und Betreuer sind in besonderer Form angehalten, hier ihrer Vorbildwirkung für die Jugendgruppe gerecht zu werden.
Bestimmungen des Sozialgesetzbuches
Unser Verein hat darüber hinaus die Empfehlungen zur Überprüfung der Jugendwart im Umfang des Sozialgesetzbuches (§ 72a SGB VIII) vollständig umgesetzt. Dies betrifft das Vorliegen eines Erweiterten Führungszeugnisses für den betroffenen Personenkreis, das dem Verein Auskunft darüber erteilt, dass keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen sowie außerdem keine Vergehen im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung vorliegen. Diese Auskunft wird durch die Vereinsführung in regelmäßigen Abständen erneut eingeholt. Personen ohne Auskunft oder bei relevanten Eintragungen werden im Verein nicht mit derartigen Tätigkeiten betraut.
Unsere Jugendgruppe besteht im Durchschnitt aus 15-20
Jugendlichen im Alter von 12 – 18 Jahren.
Um bei uns Mitglied zu werden musst Du das 12. Lebens-
jahr erreicht haben und unbedingt schwimmen können.
Aufgrund unserer zahlreichen Aktivitäten und ehrenamtlichen
Betreuern gewährleisten wir Dir eine intensive Betreuung
von der ersten Stunde an.
Wenn Du Interesse hast, dann melde Dich einfach
über Facebook (asv.einen) oder bei Deinem Jugendwart:
Jugendwart Matthias Vogel Tel. 0163 / 7898226 eMail: vogelhaus1(at)freenet.de oder bei
Jugendwart Guido Wolf Tel. 0157 / 80310989 eMail: Bonito0815(at)gmail.com