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Schonmaße und Schonzeiten
Ems
Von der Hesselmündung bis zur Einmündung Loddengurte beidseitig. Von der Einmündung Loddengurte bis Ems km 82 (Beschilderung) linksseitig.
Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln, davon max. 2 Raubfischruten
Altarme
Mertens-, Büscher- und Stadtmann-Altarm, Lienkolk, Pastorenkolk und Steenkämpe.
Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln, davon max. 2 Raubfischruten
Ems-Hesselsee
Der See darf am West-Ufer entlang des Frankenbaches und am Süd-Ufer bis zur Beschilderung beangelt werden.
Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln, davon max. 2 Raubfischruten
Hessel
Von der Bauernschaft Dackmar in Sassenberg (Beschilderung beachten) beidseitig flussabwärts bis zum Emseinlauf der Hessel bei Einen.
ACHTUNG, Schongebiet und absolutes Angelverbot in allen Gewässerbereichen flussabwärts beginnend in Sassenberg Brook ab Brücke Schachblumenweg bis hin zur Brücke Hesselstrasse am Friedhof! (Beschilderung beachten)
Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln, davon max. 2 Raubfischruten
Schonmaße und Schonzeiten
Aal 50 cm
Forelle 30 cm Schonzeit 20.10.-15.03. (im Fliessgewässer)
Hecht 55 cm Schonzeit 15.02.-30.04.
Karpfen 40 cm
Schleie 30 cm
Zander 50 cm Schonzeit 15.02.-31.05.
Es dürfen pro Tag maximal 2 Hechte, 2 Zander u. 4 Forellen gefangen werden. Untermaßige Fische dürfen nicht gehältert werden.
Für alle nicht aufgeführten Schonmaße und Schonzeiten gelten die gesetzlichen Regelungen! Während der Hechtschonzeit ist jegliches Raubfischangeln untersagt! Das Befahren der Emsufer ist verboten!
Ausnahmegenehmigung (§4 Abs. 3, LFischVO) zur Beangelung der Quappe ab 2020 für die Dauer von 5 Jahren
Vereinsstrecke Ems, sowie die Hessel jedoch nur vom Friedhof in Sassenberg bis zur Mündung in die Ems bei Einen
Schonmaß und Schonzeit
Quappe 35 cm Schonzeit 15.12.-28.02.
Es dürfen pro Tag maximal 2 Quappen gefangen werden. Erlaubte Fanggeräte: Handsangel