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Schonmaße und Schonzeiten

Ems

Von der Hesselmündung bis zur Einmündung Loddengurte beidseitig. Von der Einmündung Loddengurte bis Ems km 82 (Beschilderung) linksseitig.

Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln, davon max. 2 Raubfischruten



Altarme

Mertens-, Büscher- und Stadtmann-Altarm, Lienkolk, Pastorenkolk und Steenkämpe.

Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln, davon max. 2 Raubfischruten



Ems-Hesselsee

Der See darf am West-Ufer entlang des Frankenbaches und am Süd-Ufer bis zur Beschilderung beangelt werden.

Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln, davon max. 2 Raubfischruten



Hessel

Von der Bauernschaft Dackmar in Sassenberg (Beschilderung beachten) beidseitig flussabwärts bis zum Emseinlauf der Hessel bei Einen.


ACHTUNG, Schongebiet und absolutes Angelverbot in allen Gewässerbereichen flussabwärts beginnend in Sassenberg Brook ab Brücke Schachblumenweg bis hin zur Brücke Hesselstrasse am Friedhof! (Beschilderung beachten)

Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln, davon max. 2 Raubfischruten



Schonmaße und Schonzeiten


Aal                50 cm

Forelle           30 cm          Schonzeit 20.10.-15.03.  (im Fliessgewässer)

Hecht            55 cm          Schonzeit 15.02.-30.04.

Karpfen          40 cm

Schleie           30 cm

Zander           50 cm          Schonzeit 15.02.-31.05.


Es dürfen pro Tag maximal 2 Hechte, 2 Zander u. 4 Forellen gefangen werden. Untermaßige Fische dürfen nicht gehältert werden.


Für alle nicht aufgeführten Schonmaße und Schonzeiten gelten die gesetzlichen Regelungen! Während der Hechtschonzeit ist jegliches Raubfischangeln untersagt! Das Befahren der Emsufer ist verboten!

Ausnahmegenehmigung (§4 Abs. 3, LFischVO) zur Beangelung der Quappe ab 2020 für die Dauer von 5 Jahren

Vereinsstrecke Ems, sowie die Hessel jedoch nur vom Friedhof in Sassenberg bis zur Mündung in die Ems bei Einen


Schonmaß und Schonzeit


Quappe          35 cm          Schonzeit 15.12.-28.02.

Es dürfen pro Tag maximal 2 Quappen gefangen werden. Erlaubte Fanggeräte: Handsangel

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